Die Finanzierung von staatlich anerkannten privaten Ersatzschulen ist in Nordrhein-Westfalen wie folgt geregelt: 87 % aller benötigten Finanzmittel stellt das Land zur Verfügung, 13 % aller Aufwendungen müssen über eigene Mittel (Eigenleistung) des Schulträgers erwirtschaftet werden.
Da Ersatzschulen eine gewisse Gestaltungsfreiheit bezüglich einiger individueller Faktoren (Schulgebäude und -ausstattung, Klassengrößen etc.) haben, liegt der realistische Anteil des Landes zur Finanzierung unserer Christlichen Schulen bei ca. 80 %, was zur Folge hat, dass ca. 20 % aller Kosten selbst bestritten werden müssen.
Gemäß seiner Satzung übernimmt der Freundeskreis die Förderung und ideelle Unterstützung der Freien Christlichen Schulen in der Trägerschaft des VCS und bringt die zusätzlich benötigten Finanzmittel (die Eigenleistung von 13% sowie die darüber hinaus gehenden Mittel) auf. Dies erfolgt maßgeblich über Spenden sowie über die Erhebung von Elternbeiträgen. Diese sind sozialverträglich und einkommensabhängig gestaffelt und liegen zwischen 80 und 450 € pro Monat pro Kind.
Die finanzielle Unterstützung durch den Freundeskreis und damit indirekt durch die Eltern- und Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler, sind ein unabdingbarer Baustein zur gesunden Finanzierung unserer Schulen.
Merkblatt zur Schulfinanzierung
Hinweis zur Berechnung des Einkommens
Der Freundeskreis ist zudem Eigentümer des Grundstücks und des Bestandsgebäudes in der Frankfurter Str. 86 in Siegburg und Bauherr der geplanten Bauvorhaben (Turnhallen und Schulanbau).
Sie haben Fragen zur Finanzierung der Schulen oder wünschen vorab ein Gespräch zur Einordnung Ihres Elternbeitrages? Dann sprechen Sie uns gerne an.